Seit Januar 2023 fällt beim Kauf einer Photovoltaikanlage und eines Stromspeichers keine Mehrwertsteuer mehr an. Auf der Rechnung ist die Mehrwertsteuer daher mit 0 % aufgeführt.
Das Bundesfinanzministerium hat aus diesem Grund beschlossen, dass die Installation, Wartung und Reparatur der PV-Anlage durch Fachleute steuerbegünstigt sind. Das heißt, Sie können die Kosten für Installation, Wartung und auch Reinigung der Photovoltaikanlage bei den Handwerkerleistungen eintragen. In deiner Steuererklärung bei smartsteuer finden Sie diesen Punkt unter „Ihre privaten Ausgaben“ bei den Haushalts- und Handwerkerleistungen.
Seit dem Steuerjahr 2022 sind PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp außerdem von der Einkommensteuer befreit. Für die Lieferung und die Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp Leistung fällt zudem seit 2023 keine Umsatzsteuer mehr an.
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