Kann ich mit smartsteuer eine EÜR für Vereine erstellen?

Nein, das ist leider nicht möglich. Bei Vereinen müssen bestimmte Besonderheiten berücksichtigt werden.

Dies können wir bei smartsteuer noch nicht abbilden.

 

Die Anlage EÜR kann für Unternehmen mit den folgenden Rechtsformen erstellt werden:

  • Einzelunternehmer
  • Kleinunternehmer
  • Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Grundstücksgemeinschaft, Erbengemeinschaft
  • Sonstige Personengesellschaft

Hilfe & Technischer Support

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