Haben Sie privat ein Darlehen aus Ihren eigenen Vermögen gegeben und erhalten dafür Zinsen?
Oder wurde im letzten Steuerbescheid Steuererstattungszinsen festgesetzt?
Diese Zinsen werden unter »Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben oder die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen“ erklärt.
Diese Auswahl finden Sie, wenn Sie eine Steuerbescheinigung unter Einkünfte aus Kapitalvermögen anlegen.
Zinsen aus einem privaten Darlehn erfassen Sie unter »inländische Kapitalerträge« (Zeile 18). War das Darlehen für eine nahestehende Person, erfassen Sie die Zinsen daraus unter
»Laufenden Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen« (Zeile28).
Zinsen aus Steuererstattungen erfassen Sie unter »Zinsen, die vom Finanzamt für Steuererstattungen gezahlt wurden« (Zeile 26).
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