Jeder Arbeitgeber berechnet monatlich die Lohnsteuer und führt diese an das Finanzamt ab.
Die Berechnung berücksichtigt die voraussichtlich zu zahlenden Lohnsteuer für das gesamte Jahr. Dabei rechnet jeder Arbeitgeber mit dem aktuellen Bruttoarbeitslohn.
Mit der Eingabe einer weiteren Lohnsteuerbescheinigung sinkt der Erstattungsbetrag. Das geschieht aufgrund der Steuerprogression. Wenn Sie nur eine Lohnsteuerbescheinigung eingeben, rechnet die Anwendung, als ob die Einnahmen im ganzen Jahr erzielt wurden. Wenn Sie dann die zweite Lohnsteuerbescheinigung hinzufügen, werden die Einnahmen zusammengerechnet. Daraus errechnet smartsteuer einen höherer Steuersatz.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de