Der Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB, bezeichnet die Sonderabschreibung einer Investitionsrückstellung.
Mit dem Investitionsabzugsbetrag haben Unternehmer:innen kleiner sowie mittelständischer Betriebe die Möglichkeit, einen Teil der voraussichtlichen Ausgaben der nächsten drei Jahre bereits für das bestehende Wirtschaftsjahr abzurechnen. Durch die gewinnmindernde Berücksichtigung können Sie die Steuerbelastung senken, ohne tatsächlich sofort Geld auszugeben.
Den IAB können Sie folgendermaßen bei smartsteuer eintragen:
Bei der Erstellung der EÜR:
Unter dem Punkt »Ausgaben Übersicht« setzten Sie bitte hier den Haken:
Anschließend tragen Sie bitte die Daten ein.
Bei der Erstellung der EÜR als Formularerfassung gibt es drei Möglichkeiten zur Eintragung:
1 ) Unter Betriebsausgaben – AfA- Zeile 42 – Herabsetzungsbeträge nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG tragen Sie bitte den aufzulösenden Betrag des vorher gebildeten IABs ein.
Um diesen Betrag (50% der Anschaffungskosten (max. der gebildetete IAB)) werden die Anschaffungskosten gemindert.
2) Unter Ergebnis – in den Zeilen 97 – 99 (je nach Jahr der Bildung) unter Hinzurechnung des IABs tragen Sie bitte die aufzulösenden Beträge der gebildeten IABs ein.
Hier werden 50% der Anschaffungskosten (max. der gebildetete IAB) dem Ergebnis gewinnerhöhend hinzugerechnet.
3) Unter Anlagenverzeichnis – andere bewegliche WG – können Sie ggfs eine Sonderabschreibung gem. §7g Abs 5 und 6 EStG eintragen.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können nochmal 20% der Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes abgeschrieben werden.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de