Im Lohnsteuerabzugsverfahren ermäßigt besteuerte Entschädigungen (z. B. Abfindungen) und ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (z. B. Jubiläumszuwendungen) werden in einer Summe unter Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung dargestellt.
Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden, werden unter Nummer 19 eingetragen. Diese Beträge sind in dem unter Nummer 3 bescheinigten Bruttoarbeitslohn enthalten. Die Lohnsteuerbescheinigung können Sie dann einfach in das Programm eintragen.
Das Finanzamt prüft in diesem Fall im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob die Fünftelregelung zur Anwendung kommt. Weitere Angaben müssen dazu nicht gemacht werden.
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