Welche Steuerklasse sollten Eheleute wählen?

Die Steuerklasse ist für die Berechnung der monatlichen Lohnsteuer wichtig.

Die gezahlte Lohnsteuer beeinflusst die Höhe der Einkommensteuer und somit auch eine Nachzahlung oder Erstattung.

Ehegatten können die Kombination IV/IV oder III/V wählen.

 

Bei der Kombination der Steuerklassen IV/IV werden im laufenden Jahr bereits mehr Steuern abgeführt, so dass es nur in Ausnahmefällen zu einer Nachzahlung kommt.

 

Bei der Kombination der Steuerklassen III/V wird in der Steuerklasse III verhältnismäßig wenig Steuer einbehalten und bei der Steuerklasse V verhältnismäßig viel.

Innerhalb der Einkommensteuererklärung werden die Gehälter jedoch zusammengerechnet.

Bei großen Gehaltsunterschieden kann der Partner mit Steuerklasse V den geringen Steuerabzug bei dem Partner mit Steuerklasse III nicht mehr „ausgleichen“. Es kommt somit zu Nachzahlungen bei der Einkommensteuererklärung.

 

Bei der Wahl der Steuerklassenkombination sollten Sie daran denken, dass die Entscheidung auch die Höhe der Entgelt-/Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld oder die Höhe des Lohnanspruchs bei der Altersteilzeit beeinflussen kann.

Die Änderung der Steuerklasse kann nur beim Finanzamt beantragt werden.

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