Als gewerbetreibender Unternehmer sind Sie verpflichtet eine Gewerbesteuererklärung abzugeben.
Wenn Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen, sind Sie nicht gewerbesteuerpflichtig. Die selbständige Tätigkeiten als Rechtsanwalt, Arzt oder Architekt gehören zu dieser Einkunftsart.
Wenn Sie eine Gewerbesteuererklärung erstellen möchten, können Sie dies in der EÜR durchführen. Setzen Sie dafür unter dem Punkt »Weitere Erklärung« den Haken:
Bei smartsteuer kann die Gewerbesteuererklärung nur zusammen mit der EÜR und der Einkommensteuererklärung versendet werden.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de