Kapitalerträge aus Lebensversicherungen sind zu 50% steuerfrei. Für diese steuerliche Regelung müssen ein paar Voraussetzungen vorliegen.
Die Kapitalerträge erfassen Sie bitte in Zeile 30 der Anlage KAP.
Das liegt im Bereiche »Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen«.
Für die Erfassung nehmen Sie die Steuerbescheinigung zur Hand und tragen die Daten danach ein.
In diesem Fall erfassen Sie nur den Betrag, der sich nach der teilweisen Steuerfreistellung ergibt.
Diesen Betrag entnehmen Sie direkt Ihrer Steuerbescheinigung.
Hier ziehen Sie von der Summe der entrichteten Beträge die Versicherungsleistung ab.
Der so ermittelte Kapitalertrag kann dann in der Erklärung erfasst werden.
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