Grundsätzlich ist es nicht vorgesehen, dass ein Ehegatte alleine eine Einzelveranlagung macht. Ehegatten haben nur die Wahl zwischen einer Zusammenveranlagung und der Einzelveranlagung von Ehegatten.
Dazu ist immer erforderlich die Daten beider Personen vollständig zu erfassen und die Unterschriften beider einzureichen.
Wenn Sie als Familienstand »dauernd getrennt lebend« wählen und ein Trennungsdatum im Veranlagungsjahr 2021 eintragen, können Sie die Erklärung ohne die Daten des Ehepartners erstellen.
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