Wie kann ich die Tagespauschale ansetzen?

Ab dem Jahr 2023 wird eine Tagespauschale (ehemals Homeoffice-Pauschale) von 6€ pro Tag und maximal 1.260€ pro Jahr eingeführt. Voraussetzung hierfür ist, dass die berufliche Tätigkeit überwiegend von zu Hause ausgeübt wurde.

Die Tagespauschale ist personenbezogen und kann pro Kalendertag lediglich einer Einkunftsart zugeordnet werden.

Haben Sie neben den Einkünften aus einem Arbeitsverhältnis noch weitere Einkünfte, kann es durchaus günstiger sein, die Tagespauschale in einer anderen Einkunftsart anzusetzen.

Beispiel: Herr Meyer ist bei der Musterfirma beschäftigt. Er arbeitet das ganze Jahr von zu Hause und kann die Tagespauschale ansetzen. Weitere Werbungskosten hat Herr Meyer nicht. Außerdem vermietet er noch zwei Häuser und hat damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Da Herr Meyer keine weiteren Werbungskosten für sein Angestelltenverhältnis hat, wirkt sich die Tagespauschale mit lediglich 30€ höheren Werbungskosten aus, da ihm der Werbungskostenpauschbetrag mit 1.230€ in jedem Fall zusteht. Einen deutlich höheren Effekt hat die Ansetzung der Tagespauschale bei seinen Vermietungseinkünften, da es hier keinen Pauschbetrag gibt und die vollen 1.260€ seine Einnahmen aus der Vermietung mindern.

Bei der Vermietung müssten Sie die Tagespauschale selbst ausrechnen. Prüfen Sie für die Eintragung der Tagespauschale den Bereich der »Weiteren Werbungskosten«.

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