Firmenwagen werden in den meisten Fällen mit der 1 %-Regelung versteuert.
Diese Berechnung macht der Arbeitgeber schon direkt in der Lohnsteuerbescheinigung. Dann genügt es, wenn Sie die Lohnsteuerbescheinigung erfassen.
Eine zusätzliche Erfassung müssen Sie nicht machen. Nehmen Sie in diesem Fall den Haken unter »Weitere Angaben als Arbeitnehmer« »Firmenwagen« heraus.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:
https://www.kann-man-das-absetzen.de/dienstfahrzeug/ https://www.kann-man-das-absetzen.de/dienstfahrrad/
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