Wie kann ich Kontoführungsgebühren eintragen?
Kontoführungsgebühren als Werbungskosten, soweit sie »beruflich« veranlasst sind.
Die Finanzämter erkennen meist ohne Nachweis 16 € Kontführungsgebühren an.
Die Gebühren können Sie eintragen, indem Sie bitte den folgenden Haken setzen:
