Haben Sie einen Bereitschaftsdienst, können Sie die zusätzlichen Fahrten die in diesem Zusammenhang entstanden sind nicht zusätzlich zur Entfernungspauschale abgesetzt werden, wenn Sie an diesem Tag bereits zur Arbeit gefahren sind.
Haben Sie für den Bereitschaftsdienst ein extra dafür eingerichtetes Arbeitszimmer, können Sie diese Kosten als Werbungskosten absetzen. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf der folgenden Seite: Arbeitszimmer richtig absetzen
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de