Ein Abzug von Werbungskosten ist für Einkünfte aus Kapitalvermögen generell ausgeschlossen.
Von der grundsätzlichen Regelung gibt es Ausnahmen.
Dazu gehören folgende Kosten:
Bitte erfassen Sie diese Kosten, indem Sie sie in den korrigierten Beträgen der Bescheinigung berücksichtigen.
Diese Angabe finden Sie unter »Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterliegen« ganz unten auf der Seite.
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