Sie haben sich ein neues Wirtschaftsgut (z. B. eine Kamera) für Ihr Unternehmen gekauft. Bei der Bezahlung haben Sie sich für die Ratenzahlung entscheiden.
Nun ist die Frage, wie wird das richtig in der Anlage EÜR eingetragen?
In der EÜR gilt grundsätzlich das Zufluss-/Abflussprinzip: Demnach sind die Einnahmen/Ausgaben dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen, in denen sie zugeflossen sind bzw. geleistet wurden. Das Prinzip stellt auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Einnahme bzw. Ausgabe ab.
Ein Ratenkauf stellt eine Ausnahme dar. Hier wird das Wirtschaftsgut im Bereich »Anlagevermögen« erfasst. Über die Abschreibung erfolgt die Gewinnminderung (Betriebsausgabe).
Die monatliche Rate wird in der Buchhaltung, wie eine Tilgung behandelt. In der EÜR muss diese nicht erfasst werden.
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