Verluste werden zunächst im Jahr der Entstehung mit positiven Einkünften verrechnet.
Bleiben nach der Verlustverrechnung im selben Jahr die Einkünfte negativ, können Sie diesen Betrag in anderen Jahren verrechnen.
Werden die negativen Einkünfte nicht vollständig im Vorjahr verrechnet, erhalten Sie einen Feststellungsbescheid über den »verbleibenden Verlustvortrag« auf den 31.12. des Jahres.
Dieser festgestellte Verlust wird dann bei der Einkommensteuererklärung des folgenden Jahres abgezogen (Verlustvortrag).
In dem Bereich »Einkünfte« > »Weitere Einkünfte« finden Sie den Punkt »Verluste«:
Anschließen öffnet sich ein neuer Bereich im Navigationsbaum. Hier können Sie die Verluste aus dem Bescheid des Finanzamtes (aus dem Vorjahr) eintragen:
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