Wie trage ich den Weg zur Arbeit ein, wenn ich umgezogen bin?

Ein Arbeitsweg bezieht sich dabei immer auf einen Zeitraum. Sollte sich der Arbeitsweg oder das Verkehrsmittel im Laufe des Jahres ändern, müssen Sie dazu einen neuen Zeitraum erfassen. Der Eintrag mehrerer Zeiträume ist also notwendig, wenn:

  • Sie oder Ihr Arbeitgeber umgezogen sind,
  • Sie das Verkehrsmittel (Pkw/öffentliche Verkehrsmittel/Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft) oder den Arbeitgeber gewechselt haben,
  • sich die Anzahl der Arbeitstage je Woche geändert hat,
  • Sie mehrere Arbeitgeber mit einer ersten Tätigkeitsstätte haben und Sie jede erste Tätigkeitsstätte von zu Hause aus anfahren oder
  • Ihnen unterjährig eine Behinderung entstanden ist.

 

Bitte setzten Sie im Bereich Werbungskosten den Haken bei »Fahrten zur Arbeit«:

Anschließen können Sie hier die Anzahl der Zeiträume bestimmen. Die Anzahl kann im Nachhinein auch immer noch geändert werden:

Auf der nächsten Seite können Sie mit dem Bearbeiten der Zeiträume beginnen. Hier können Sie auch nochmal die Anzahl anpassen. Über das blaue Plus füge Sie neue Einträge hinzu und über den Button »löschen« entfernen Sie diese wieder:

Nun können Sie die Zeiträume bearbeiten, füllen Sie dazu einfach die Angaben auf den nächsten Seiten aus.

Beispiel:

Wenn Sie nun beispielsweise eine andere beim Wohnort eintragen müssen, da Sie umgezogen sind, machen Sie dies folgendermaßen:

Auf der Seite »Kilometerangaben« klicken Sie bitte auf »Route berechnen«:

Hier können Sie nun beide Adresse ändern, anschließen klicken Sie auf »Aktualisieren«:

samrtsteuer berechnet nun die Route für Sie und Sie können die Kilometerangabe folgendermaßen übernehmen:

 

 

Anschließen können Sie die Erklärung wie gewohnt weiter ausfüllen.

 

Tipp: im Bereich Weg zur Arbeit, können Sie die Zeiträume auch umbenennen, um diese leichter auseinanderhalten zu können:

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