Teilweise sind die Daten nach einer Steuerfallübertragung aus dem Vorjahr oder einem Beleg-Import nur „vorgemerkt“, erkennbar an einer gestrichelten Linie um das Eingabefeld herum. Erst durch den Klick auf „Weiter“ werden diese Angaben dauerhaft gespeichert.
Es kann aber auch sein, dass sich durch Änderungen im Steuergesetz die jeweiligen Formulare von Steuerjahr zu Steuerjahr unterscheiden und deshalb einige Angaben des Vorjahrs nicht mit ins neue Steuerjahr übernommen werden können.
Kontrollieren Sie nach einem Import immer Seite für Seite des Interviews in Ihrer Steuererklärung und bestätigen mit „Weiter“, damit die Eingaben richtig gespeichert werden.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
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