An der folgenden Stelle können Sie das Einheitswert-Aktenzeichen eintragen. Bitte erfassen Sie keine Trennzeichen oder Punkte.
Das Einheitswert-Aktenzeichen finden Sie auf Ihrem Einheitswert-Bescheid oder Grundsteuerbescheid. Das Finanzamt trägt es auch als »EW-Aktenzeichen« im Einkommensteuerbescheid ein. Eine Eintragung kann entfallen, wenn für das Mietobjekt kein Einheitswert festgestellt wurde.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
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