Wo trage ich die Kosten für Zusatzversicherungen ein?

In dem Bereich »Ihre privaten Ausgaben« unter  dem Punkt »Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen von …« können Sie die Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ohne Basisabsicherung wie für Wahlleistungen und Zusatzversicherungen eintragen.

Hierzu zählen Wahl-, Komfort- und Zusatzleistungen wie Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, Zahnersatz, Beiträge zu Auslandsreisekrankenversicherungen bzw. Auslandskrankenversicherungen.

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