In dem Bereich »Ihre privaten Ausgaben« unter dem Punkt »Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen von …« können Sie die Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ohne Basisabsicherung wie für Wahlleistungen und Zusatzversicherungen eintragen.
Hierzu zählen Wahl-, Komfort- und Zusatzleistungen wie Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, Zahnersatz, Beiträge zu Auslandsreisekrankenversicherungen bzw. Auslandskrankenversicherungen.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de