Wo trage ich die Verpflegungsmehraufwendungen ein?

Verpflegungskosten können Sie in Höhe von Pauschalen geltend machen (sogenannte Verpflegungsmehraufwendungen). Es muss sich jedoch um eine Auswärtstätigkeit (Dienstreise) handeln, bei der Sie von Ihrer ersten Tätigkeitsstätte (Arbeitsstelle) abwesend sind.

Für eine eintägige Auswärtstätigkeit im Inland, bei der ein Arbeitnehmer mehr als acht Stunden von seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, steht ihm eine Pauschale von 14 € zu. Für die An- und Abreisetage einer mehrtägigen Reise beträgt die Pauschale auch jeweils 14 €. Für die Zwischentage können 28 € abgesetzt werden.

 

Bitte setzen Sie im Bereich Arbeitnehmer > Werbungskosten, den Haken bei »Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen«:

Wir empfehlen Ihnen hier erstmal nur eine Reise anzulegen. Die Anzahl kann im Nachhinein immer noch geändert werden:

Hier raten wir Ihnen zu der »Schnellerfassung« der Daten, dies geht einerseits schneller und ist auch einfacher:

Hier erfassen Sie dann einfach die Anzahl der Tage:

 

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