Haben Sie für das Studium ein Darlehen aufgenommen, sind die von Ihnen gezahlten Zinsen für die Steuererklärung wichtig.
Die Tilgungsraten sind nicht absetzbar. Die Zinsen sind Werbungskosten (bei einer Fortbildung) oder Sonderausgaben (bei einer Berufsausbildung).
Wenn Sie noch studieren, können Sie die Zinsen für den Studienkredit im Bereich »Sonstige Kosten« erfassen:
Tragen Sie die Kosten hier in die Tabelle ein:
Wenn das Studium bereits abgeschlossen ist, erfassen Sie die Zinsen bitte im Bereich Arbeitnehmer > Werbungskosten > Weitere Werbungskosten:
Hier in der Tabelle können Sie dann die Kosten erfassen:
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