Werden Betriebsrenten oder Beamtenpensionen durch den früheren Arbeitgeber gezahlt, gehören diese als Arbeitslohn zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Bitte übernehmen Sie einfach die Werte der Lohnsteuerbescheinigung.
Eine Betriebsrente aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen sowie eine Zusatzversorgungsrente des öffentlichen Dienstes, tragen Sie bitte im Bereich »Renteneinkünfte von…« ein. Sie haben dort die Auswahl »Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und der betrieblichen Altersversorgung«.
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