Wo trage ich meinen Laptop und Fachbücher ein?

Als Arbeitsmittel gelten Wirtschaftsgüter, die bei der Erzielung von Einkünften verwendet oder genutzt werden.

Dazu gehören Gegenstände, wie beispielsweise:

  • Fachliteratur
  • Büroeinrichtungen
  • Aktentaschen
  • Arbeitskleidung
  • Computeranlagen

Die Sie vollständig oder überwiegend beruflich nutzen.

Bei smartsteuer tragen Sie die Arbeitsmittel unter den Werbungskosten ein:

Hier können Sie dann den Haken bei der detaillierten Erfassung setzten:

Anschließend können Sie dann hier die Daten eintragen. In dem Feld Bezeichnung können Sie eine eigene Bezeichnung eintragen oder aus der Liste einen Eintrag auswählen:

 

Besonderheit: Bei Arbeitsmitteln, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden sollen:

Arbeitsmittel, die mehr als 952,00 € gekostet haben, können nicht vollständig in einem Jahr abgesetzt werden. Stattdessen wird der Kaufbetrag über mehrere Jahre verteilt. Dazu müssen Sie die Nutzungsdauer in Jahren angeben.

Je nach Art des Arbeitsmittels schlägt Ihnen smartsteuer einen Standardwert vor. Sie können aber auch einen eigenen Wert angeben.

Hilfe & Technischer Support

Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de

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