Doppelbelastung von Bauherren legitim?

Dieser „Belastungs-Cocktail“ trifft Bauherren, die im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag auch einen Bauvertrag abschließen. In diesen Fällen geht der Fiskus davon aus, dass Leistungsgegenstand das fertig bebaute Grundstück ist. Daher wird für den Gesamtkaufpreis Grunderwerbsteuer fällig, obwohl in den Baukosten schon Umsatzsteuer enthalten ist.

Kürzlich kam das Niedersächsische Finanzgericht allerdings erneut zu einem anderen Ergebnis: Die Aufwendungen aus einem Bauerrichtungsvertrag (Werkvertrag), der für den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung auslöst, soll danach nicht der Grundwerbsteuer unterliegen, und zwar auch dann nicht, wenn der Werkvertrag im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks erfolgt.

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