Wer also seine Finka an der Côte d’Azur renovieren lässt oder die Gartenanlage seines mallorquinischen Ferienhauses von einem Gärtner in Schuss halten lässt, kommt in seiner deutschen Einkommensteuererklärung ebenfalls in den Genuss der Förderung.
Der Grund: Mit dem Jahressteuergesetz 2008 hat der Gesetzgeber die bis dahin geltende Einschränkung auf deutsche Haushalte aufgegeben und mit Wirkung ab 2007 geregelt, dass alle Haushalte in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum begünstigt sind. Allerdings besteht die Abzugsmöglichkeit nur, wenn Sie auch weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sind.
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