Das Einkommensteuerrecht in Deutschland ist so angelegt, dass wer mehr verdient, auch einen höheren Anteil des Einkommens versteuern muss. Wie hoch die Steuer genau ist, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. In diesem Artikel betrachten wir, wie hoch der Spitzensteuersatz ist – und wer ihn zahlen muss.
Der Spitzensteuersatz in Deutschland liegt aktuell bei 42 %. Er gilt 2023 ab einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 62.810 €.
Für Ehepaare bzw. Lebenspartner:innen, die sich bei der Steuererklärung zusammen veranlagen lassen, gilt der doppelte Wert. Die Grenze für den Spitzensteuersatz liegt also bei 125.620 €.
Sie fragen sich vielleicht, wieso man überhaupt unterschiedliche Steuersätze braucht. Das liegt an dem Modell der Steuerprogression, das nichts anderes besagt als: Wer mehr verdient, zahlt anteilig auch mehr Steuern:
Aktuell werden Schätzungen zufolge 3,8 Millionen Menschen in Deutschland mit dem Spitzensteuersatz besteuert. Das sind circa 6 % aller Steuerpflichtigen.
Die Zahl der Spitzensteuersatz-Zahler:innen steigt allerdings seit Jahren an, da immer mehr Menschen über die Spitzensteuersatz-Grenze springen. Kritiker:innen betonen daher, dass auch Menschen in die Kategorie „Spitzensteuersatz“ fallen, die eher zur Mittelschicht gehören.
Der Spitzensteuersteuersatz liegt bei 42 %. Das bedeutet aber nicht, dass genau 42 % des Brutto-Einkommens als Einkommenssteuer einbehalten werden. Das hat zwei Gründe:
Zum einen werden vom Brutto-Einkommen verschiedene Beträge abgezogen. Dazu zählen Freibeträge, Werbungskosten oder mögliche Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen. Das zu versteuernde Einkommen ist daher deutlich niedriger als das Brutto-Einkommen.
Am besten, Sie machen eine Steuererklärung, denn nur dann ist dafür gesorgt, dass auch alle Ihre absetzbaren Kosten von Ihrem Brutto-Einkommen abgezogen werden!
Zum anderen greift der Spitzensteuersatz nur für den Teil des Einkommens, der über der Grenze von 62.810 € (Ledige) bzw. 125.620 € (Zusammenveranlagte) liegt. Das zu versteuernde Einkommen bis zu dieser Grenze unterliegt geringeren Steuersätzen.
Auf das gesamte Einkommen wird der sogenannte Durchschnittssteuersatz angewandt. Dieser setzt sich aus den unterschiedlichen Steuersätzen zwischen 14 und 42 % zusammen.
Nehmen wir einmal an, Ihr zu versteuerndes Einkommen lag 2021 – nach Abzug aller absetzbaren Ausgaben – bei 75.000 €. Die ersten 9.744 € bis zur Grundfreibetragsgrenze (Wert für 2021) bleiben steuerfrei.
Danach steigt der Steuersatz auf bis zu 42 % an. Die 42 % werden dann nur auf die 16.403 € erhoben, die über der Grenze von 57.918 € (Wert für 2021) liegen. Man spricht daher auch von Grenzsteuersatz.
Ergebnis: Ihr persönlicher Durchschnittssteuersatz liegt in diesem Fall bei rund 29 %.
Vor allem in den letzten Monaten zeigte sich: Alles wird teuer. Doch steigt auch der Spitzensteuersatz? Ganz im Gegenteil! Tatsächlich ist die Steuerbelastung für Besserverdienende seit den späten 1980ern kontinuierlich gesunken.
Seinen Höchststand hatte der Spitzensteuersatz bei 56 %. Damit lag er 14 % höher als heute und sogar 11 % höher als die heute geltende Reichensteuer.
Allerdings setzte er damals auch erst bei höheren Einkommen ein. Die Inflation ist ein weiterer Grund dafür, dass der Spitzensteuersatz heute für viel mehr Steuerzahler:innen greift als früher.
Ende Mai 2022 brachte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck in einem Interview den Vorschlag ein, die Steuern für Spitzenverdiener:innen zu erhöhen. Dadurch sollen Steuerentlastungen für die Einkommensgruppen darunter ermöglicht werden.
Nach einer Berechnung des Bundesfinanzministeriums müsste der neue Spitzensteuersatz bei 57,4 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 € im Jahr liegen. Das wäre ein neuer Höchstwert für den Spitzensteuersatz.
Innerhalb der Ampelkoalition herrscht große Uneinigkeit zu dem Vorschlag. Die FDP ist gegen eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes. Sie plädiert dafür, steuerliche Entlastungen stattdessen durch Einsparungen am Bundeshaushalt zu finanzieren. Angesichts der voranschreitenden Inflation dürfte allerdings auch dieser Vorschlag ins Leere laufen.
Der Steuerexperte Martin Beznoska vom wirtschaftsnahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) weist in einem Artikel zu möglichen Steuerentlastungen auf die sogenannt „kalte Progression“ hin. Durch diese hat der Staat Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer. Mit diesen Mehreinnahmen sei laut Beznoska eine breite Entlastung möglich und bezahlbar.
Wir allen kennen das Bild vom Steuermonster Deutschland: Doch wie schneidet Deutschland beim Spitzensteuersatz im internationalen Vergleich ab? Im Folgenden werfen wir einen kurzen Blick auf die Spitzensteuersätze innerhalb Europas und schauen uns an, wie die Steuerlast im internationalen Vergleich aussieht.
Im europäischen Vergleich liegt Deutschland mit seinem Spitzensteuersatz von 42 % im unteren Mittelfeld. Die höchsten Spitzensteuersätze werden in Finnland (56,95 %), Dänemark (56 %) und Schweden (52,85 %) aufgerufen. Man spricht hier auch vom „Nordischen Modell“.
In Österreich, Belgien und Portugal liegt der Spitzensteuersatz ebenfalls deutlich höher als in Deutschland. Der niedrigste Spitzensteuersatz fällt in Ungarn an: Spitzenverdiener:innen werden hier lediglich mit 15 %pro belastet.
Land | Spitzensteuersatz | ab Einkommen von |
---|---|---|
Deutschland | 42 % | ab 58.597 € |
Österreich | 55 % | ab 1.000.000 € |
Frankreich | 45 % | ab 152.260 € |
Spanien | 45 % | ab 60.000 € |
England | 45 % | ab 150.000 £ |
Portugal | 48 % | ab 80.640 € |
Belgien | 50 % | ab 42.370 € |
Schweden | 52,85 % | ca. 52.000 € |
Dänemark | 56 % | ca. 65.000 € |
Ungarn | 15 % | Flat-Tax |
Land | Spitzensteuersatz | ab Einkommen von |
---|---|---|
USA | 39,6 % | ab 418.401 $ (ca. 410.000 €) |
China | 45 % | ab 80.000 ¥ (ca. 11.600 €) |
Japan | 45 % | ab 40.000.00 ¥ (ca. 295.000 €) |
Der Spitzensteuersatz in Deutschland gilt 2023 ab einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 62.810 €. Er liegt aktuell bei 42 %.
Aktuell werden Schätzungen zufolge 3,8 Millionen Menschen in Deutschland mit dem Spitzensteuersatz besteuert. Das sind circa 6 % aller Steuerpflichtigen.
Seinen Höchststand hatte der Spitzensteuersatz bei 56 %. Damit lag er 14 % höher als heute und sogar 11 % höher als die heute geltende Reichensteuer. Allerdings setzte er damals auch erst bei höheren Einkommen ein.
Stefan versteht als Fachanwalt für Steuerrecht selbst die Gesetze, die ihre eigenen Autoren verzweifeln lassen. Dabei widerlegt er das Gerücht, Juristen könnten nicht rechnen – zur Freude unserer Kunden und zum Ärger des Finanzamtes. Mit viel Ruhe sorgt Stefan für Ausgleich und Harmonie im smartsteuer Team.
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